AGB

Verkaufs-, Lieferungs – und Zahlungsbedingungen der Firma multicoll Werth GmbH

Stand: 1. Januar 2006

I. Angebot und Vertragsabschluß

  1. Für alle Angebote und Aufträge sind ausschließlich nachstehende Vertragsbedingungen maßgebend. Sämtliche Angebote sind freibleibend. Die Aufträge gelten als erteilt unter Beachtung der Verabredung der angegebenen Preise.
  2. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabredungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Eine Verpflichtung zur Abgabe einer Auftragsbestätigung besteht für uns nicht.

II. Preise, Versicherung und Zahlung

  1. Für alle Geschäftsabschlüsse gelten die am Tage der Lieferung gültigen Preise auch dann, wenn im Angebot oder in einer Auftragsbestätigung andere Preise angegeben sind.
  2. Die Preise gelten ab unserem Lager bzw. Werk. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet.
  3. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und wird nicht zurückgenommen.
  4. Versicherung der Sendung wird zu Lasten des Auftraggebers, auf dessen ausdrücklichen Wunsch vorgenommen.
  5. Die Zahlung des Kaufpreises hat, sofern nicht anders vereinbart, spätestens innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Skontoabzug in bar zu erfolgen. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung zahlungshalber und vorbehaltlich der Diskontfähigkeit entgegengenommen. Die Wertstellung erfolgt auf den Tag, an dem der Gegenwert zur Verfügung steht. Diskontspesen, Stempelsteuer und Einzugsgebühren sind, wenn nicht anders vereinbart, sofort fällig.
  6. Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem Diskontsatz der Landeszentralbank berechnet.

III. Lieferfristen

  1. Die Lieferfrist beginnt nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, z.B. Druckunterlagen, wie Reinzeichnungen, Klischees, etc. oder Versandunterlagen usw.
  2. Von uns angegebene Lieferfristen sind in jedem Falle unverbindlich. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart ist. Ein Anspruch auf Entschädigung einer fest vereinbarten Lieferfrist oder Anspruch auf Entschädigung bei Folgeschäden ist ausgeschlossen.

IV. Gefahrenübergang und Entgegennahme des Liefergegenstandes

  1. Mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder Abholer, oder beim Transport mit Beförderungsmitteln des Auftraggebers, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.
  2. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Auftraggeber unbeschadet der Rechte aus Abschnitt VII in Empfang zu nehmen.

V. Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an allen Liefergegenständen bis zur völligen Bezahlung sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber zustehender Forderung vor. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktrittrechtes und ohne Nachfristensetzung auf Kosten des Bestellers die einstweilige Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Bei laufender Rechnung gilt das gesamte Vorbehaltsgut zur Sicherung der Saldenforderung.
  2. Der Auftraggeber darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahmung oder sofortigen Verfügung durch Dritte hat er uns unverzüglich zu benachrichtigen. Alle Forderungen und Rechte aus dem Verkauf von Waren, an denen dem Lieferer Eigentumsrechte zustehen, tritt der Besteller schon jetzt zur Sicherung an diesen ab. Der Lieferer nimmt die Abtretung hiermit an.
  3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Auftraggeber zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltentmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

VI. Technische Vorbehalte

  1. Bei allen Aufträgen, insbesondere bei Sonderanfertigungen und Druckaufträgen behalten wir uns 10% Mehr-oder Minderlieferung vor. Auch Abweichungen hinsichtlich der Einfärbung des Rohmaterials, die handelsüblichen Abweichungen vom Muster, sowie die durch die Drucktechnik bedingten Unterschiede zwischen Andruck und Auflagendruck bleiben vorbehalten.
  2. Zähldifferenzen müssen uns bei Großauflagen bis zu einer Toleranz von 3% nach oben und nach unten vorbehalten bleiben. Toleranzen hinsichtlich Folienstärke, Gewichts- und Größenabweichungen regelt die GKV Prüf- und Bewertungsklausel für (Hochdruck)-Polyethylen-Folien und Erzeugnissen daraus.
  3. Für alle Druckarbeiten werden Farbabweichungen im Rahmen des Zulässigen vorbehalten. Auch für Lichtbeständigkeit der Druckfarben wird keine Gewähr übernommen. Geringe Schwankungen des Druckstandes sowie ein Ausschuß von 3% bei Druckarbeiten sind handelsüblich und berechtigen nicht zu Mängelrügen.
  4. Entwürfe, Klischees, Lithographien etc werden dem Auftraggeber anteilig in Rechnung gestellt. Sie bleiben, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, unser Eigentum, wofür uns alle Rechte vorbehalten bleiben. Verwendet der Auftraggeber für seine Druckaufträge Zeichen, Schriften, Namen oder Ideen, die Schutzrechten oder Ansprüchen anderer unterliegen, sind wir von jeglichem Anspruch dieser Stelle frei.

VII. Beanstandungen

  1. Berechtigte Beanstandungen offensichtlicher Mängel müssen spätestens 8 Tage nach Eingang der Waren (Sendung) bei uns schriftlich vorliegen. Bei begründeter Mängelrüge gewähren wir entweder einen angemessenen Preisnachlaß oder nehmen die Ware zurück, um nach unserer Wahl einen frachtfreien Umtausch, Ersatzlieferung, Neuanfertigung oder Kaufpreiserstattung zu leisten.
  2. Weitere Gewährleistungsansprüche und Ansprüche aus evtl. Folgeschäden etc. sind ausgeschlossen.

VIII. Gerichtsstand

Erfüllungsort für Zahlungen und ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Klagen im Urkunden und Wechselprozeß – ist, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, für beide Teile und für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung unser Hauptsitz in Remscheid-Lennep.

IX. Besonderes.

Einkaufsbedingungen des Auftraggebers, die mit diesen Bedingungen im Widerspruch stehen, sind für uns unverbindlich, auch wenn sie der Bestellung zugrunde liegen und von uns nicht ausdrücklich Widerspruch erhoben wurde

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